Gesetze / Versicherungsberichterstattungs-Verordnung
BerVersV§ 2 Bilanz und Gewinn- und Verlust-Rechnung aller Versicherungsunternehmen
Stand: 19.12.2024
Die Versicherungsunternehmen haben ihre Bilanz und ihre Gewinn- und Verlust-Rechnung gegenüber der Bundesanstalt wie folgt darzustellen:
1.
die Bilanz nach Formular F.100.01,
2.
die Gewinn- und Verlust-Rechnung für das gesamte Versicherungsgeschäft nach Formular F.200.01.